Viele Gesetze diskriminieren Behinderte
Gehörlose dürfen kein Testament aufsetzenGUTACHTEN: Viele Gesetze diskriminieren Behinderte / Gebärdensprache soll anerkannt werden / Umfassender Bericht
Zahlreiche Bundes- und Landesgesetze enthalten Regelungen, die Behinderte benachteiligen. Das hat eine Arbeitsgruppe der nordrhein-westfälischen Landesregierung in dreijähriger Tätigkeit herausgefunden. Insgesamt müssten 27 Bundes- und elf Landesgesetze Behinderten gerecht nachgebessert werden, berichtete NRW-Sozialminister Harald Schartau (SPD) am Mittwoch bei der Vorstellung der Ergebnisse in Düsseldorf. Das Gutachten sei bislang der umfassendste Bericht zur Situation Behinderter in Deutschland.
Beispiele der aufgelisteten Diskriminierungen: Taubstumme werden im Haftungsrecht wie Minderjährige eingestuft. Gehörlose dürfen kein Testament machen. Ob sich ein Behinderter vor Gericht überhaupt in seiner Gebärdensprache äußern darf, liegt derzeit noch im Ermessen des einzelnen Richters.
Zahlreiche verschiedene Anlaufstellen und Gesetze machten es Behinderten schwer, an die ihnen zustehende Unterstützung zu kommen. Die Arbeitsgruppe fordert daher die Bündelung aller in Frage kommenden Leistungen in einem eigenen Sozialgesetzbuch. Weitere Forderungen: Gleichstellungsgesetze auf Bundes- und Landesebene, Einführung einer Verbandsklage der Behindertenverbände gegen Diskriminierungen, Anerkennung der Gebärdensprache in Schulen und Behörden. -Inw
Quelle: Waltroper Zeitung vom 10.05.2001