Stromkosten für Rollstühle

Kassel (AP). Versorgungsämter und gesetzliche Krankenkassen müssen Behinderten die Stromkosten für elektrisch betriebene Rollstühle erstatten. In einem gestern veröffentlichten Urteil entschied das Bundessozialgericht in Kassel, die Versorgungsträger hätten die Verpflichtung, Hilfsmittel für Behinderte in Stand zu halten. Az: B 9 V 10/00 R

Quelle: Westdeutsche Zeitung

Dieser Beitrag wurde am 24.05.2001 in das News-Board eingestellt.

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